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 Eintragerstellt am 07.10.2016 - 14:20 von Admin [Kategorie: Patente]

Bei Patentanmeldungen aus dem LENR-Bereich ist es bisher so, dass die Funktion der Anlage unterstellt oder nachgewiesen wird, es jedoch an der "passenden" Theorie mangelt. Deshalb spricht man bei LENR ja auch von einem "Phänomen". Ganz anders ist das bei Randell Mills und seiner Firma Brilliant Light Power. (Sie erinnern sich: Hier ist in einem kugelförmigen Gerät eine extrem helle Lichtquelle plaziert. An der Innenseite der Kugel sind Hochleistungs-Solarzellen angebracht, welche das Licht direkt in elektrischen Strom umwandeln)

Mills unterstellt die Existenz sog. "Hydrinos", eines Wasserstoffs in einem niedrigeren Energiezustand. Die unterstellte Existenz der Hydrinos erfordert nicht weniger als eine "neue Physik". Diese "neue Physik" erläutert Mills schon seit Jahren in seinem Buch "Die große einheitliche Theorie der klassischen Physik". (The grand unified Theory of classical Physics) Die neueste Auflage von 2016 ist frei zugänglich: http://brilliantlightpower.com/book-download-and-streaming/

Eine Kurzfassung auf Deutsch des Physikers Scholz ist hier zu finden: Scholz_Blacklight.pdf

Nun hat das amerikanische Patentamt eine Patentanmeldung von Randall Mills veröffentlicht.

Die Anmeldung ist extrem umfangreich und kompliziert, so dass man nicht in der Haut der Gutachter stecken möchte. Frank Acland (e-catworld) schreibt dazu, es seit entmutigend diesen Text zu lesen, weil man nicht die geringste Chance hat, ihn zu verstehen. In der Patentschrift wird allein an 400 Stellen Bezug auf die sog. "Hydrinos" genommen, deren Existenz Mills unterstellt. Mills bestreitet übrigens, dass seine Art der Energieerzeugung ein "LENR-Vorgang" ist. Bleibt abzuwarten, wie das Patentamt über das bereits im Januar 2014 angemeldete Patent entscheidet.

Noch eine Anmerkung: Die Funktion der Mills-Anlage ist mehrfach durch unabhängige Gutachten bestätigt (die Gutachten sind auf der Homepage einsehbar) und sie wurde bereits einmal repliziert! (Sh. mein LENR-Update vom 24.7.16)

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